Erfolgshonorar

Das Erfolgshonorar wird einem Unternehmensbroker nach dem erfolgreichen Abschluss einer Unternehmenstransaktion ausbezahlt. In der Regel ist das Erfolgshonorar im Moment des Verkaufs bzw. des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (Vertragsunterzeichnung) zahlbar, da hier die Arbeit des Unternehmensvermittlers endet.

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